



Visum für Ausländer
Das Visum ist eine Landesgenehmigung für den Ausländer, der in Brasilien einreist. Für die Mehrheit der Länder wird es nur im Ausland erteilt, aber in einigen Fällen wird der Eintritt und der Aufenthalt in das brasilianische Nationalgebiet für einen gewissen Zeitabschnitt je nach Absicht der Reise definiert und erlaubt.
Das Visum muß jedoch von jedem Ausländer beantragt werden, der eine längere Zeit in Brasilien bleiben möchte, und dessen Geburtsland kein diplomatisches Abkommen mit dem brasilianischen Aussenbeziehungs-Ministerium besitzt. Es ist ratsam, die Anforderungen für die Erhaltung des Visums vorzeitig zu erfragen, da der Prozess einige Tage in Anspruch nimmt.
Die Visa werden Ausländer erteilt, die nach Brasilien wegen folgenden Gründen kommen: diplomatische, offizielle, Urlaubs-, und Geschäftsreisen, Familien- und Freundebesuch, Teilnahme an Sport- und Kunstereignissen sowie Beiwohnung von Seminaren und internationale Konferenzen.
Der ausländische Besucher muß das Visumsantragformular, das auf Portugiesisch, Spanisch, Französisch und Englisch erhältlich ist, individuell ausfüllen, d.h. das auch wenn ein Minderjähriger den Reisenden begleitet, muß dieser sein eigenes Formular ausfüllen. Und falls der Minderjährige in Brasilien ohne seinen Eltern oder Verantwortliche einreisen sollte, muß er ein schriftliches, von beiden Eltern unterschriebenes Reiseerlaubnis vorzeigen können.
Der Visumsantrag für das Einreisen in Brasilien kann in irgendeinem brasilianischen Konsulat im Ausland beantragt werden. Es muß eine Gebühr gezahlt werden, dessen Wert von der Art des Visums und der Aufenthaltszeit des Reisenden im Lande abhängig ist.
Es muß vor Augen gehalten werden, daß der Reisepass mindestens für sechs Monate ab Visumsantrag gültig sein muß. Ein 3x4 oder 5x7 großes Lichtbild mit weißem Hintergrund muß auch zur Verfügung gestellt werden.
Wann das Visum entbehrlich ist
Es gibt eine Einreise- und Aufenthaltsgenehmigung, die für eine gewisse Zeit gültig ist und für die kein Visumantrag von Seiten des Ausländers nötig ist - es bedarf nur der Gültigkeit des Reisepasses. Diese Genehmigung kommt von den diplomatischen Abkommen, die zwischen Brasilien und einigen Länder unterzeichnet wurden und die nach der Reiseabsicht eines jeden Reisenden eingeordnet wird.
Heutzutage haben die Inhaber eines Diplomatischen Reisepasses keinerlei Visum oder Genehmigung nötig um in das Brasilianische Gebiet einzureisen, wenn sie aus folgenden Länder kommen: Deutschland, Argentinien, Österreich, Belgien, Kolumbien, Dänemark, Equador, Spanien, Großbritannien/Vereinigtes Königreich, Griechenland, Irland, Israel, Italien, Luxemburg, Norwegen, Malta, Paraguay, Peru, Portugal, San Marino, Senegal, Schweden, Schweiz, Tunesien, Uruguay und Vatikan. Wenn sie aus folgenden Ländern kommen: Südafrika, Albanien, Angola, Armenien, Barbados, Bolivien, Bulgarien, Kap Verde, Kamerun, Chile, Südkorea, Elfenbeinküste, Costa Rica, Kroatien, Ägypten, El Salvador, Slowakei, Slowenien, Finnland, Frankreich, Gabun, Guatemala, Guinea Bissau, Honduras, Ungarn, Indien, Island, Malaysia, Marokko, Mexiko, Mosambik, Namibien, Neuseeland, Niederlande/Holland, Panama, Polen, Dominikanische Republik, Tschechische Republik, Rumänien, Russland, Sao Tome and Principe, Surinam, Thailand, Trinidad und Tobago, Türkei, Ukraine, Venezuela und Vietnam haben sie recht auf eine zeitweilige Aufenthaltsgenehmigung von 90 Tage ohne Visum. Falls sie aus den Philippinnen oder aus Kuba kommen, gilt die Genehmigung für 90 Tage; und falls sie aus Guyana oder China kommen ist die Aufenthaltsgenehmigung 30 Tage gültig.
Die Inhaber eines amtlichen Reisepasses oder eines Dienstpasses haben freien Zutritt wenn sie aus folgenden Ländern kommen: Deutschland, Belgien, Dänemark, Großbritannien/Vereinigtes Königreich, Griechenland, Irland, Luxemburg, Norwegen, Malta, Portugal, San Marino, Senegal, Schweiz und Vatikan. Die Aufenthaltsgenehmigung ist 90 Tage gültig wenn sie aus Südafrika, Albanien, Argentinien, Armenien, Barbados, Bolivien, Bulgarien, Kap Verde, Kamerun, Chile, Kolumbien, Südkorea, Elfenbeinküste, Costa Rica, Kroatien, Ägypten, El Salvador, Equador, Slowakei, Slowenien, Spanien, Finnland, Frankreich, Gabun, Guatemala, Guinea Bissau, Honduras, Ungarn, Indien, Island, Israel, Italien, Malaysia, Marokko, Mexiko, Mosambik, Namibien, Neuseeland, Niederlande/Holland, Panama, Paraguay, Polen, Dominikanische Republik, Tschechische Republik, Rumänien, Russland, Sao Tome and Principe, Schweden, Surinam, Thailand, Trinidad und Tobago, Türkei, Ukraine, Uruguay, Venezuela und Vietnam kommen; 30 Tage wenn sie aus China oder Guyana kommen; und bis 180 Tage wenn sie aus Österreich, Philippinen, Peru und Tunesien kommen.
Für die Besucher die Inhaber eines normalen Reisepasses sind ist der Eintritt und der Aufenthalt 90 Tage gültig wenn sie aus folgenden Länder kommen: Südafrika, Deutschland, Andorra, Argentinien, Österreich, Bahamas, Barbados, Belgien, Bolivien, Chile, Kolumbien, Südkorea, Costa Rica, Dänemark, Equador, Slowenien, Spanien, Philippinen, Finnland, Frankreich, Großbritannien/Vereinigtes Königreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Island, Israel, Italien, Lichtenstein, Luxemburg, Malaysia, Marokko, Mexiko, Monaco, Namibien, Norwegen, Neuseeland, Malta, Niederlande/Holland, Panama, Paraguay, Peru, Polen, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Surinam, Trinidad und Tobago, Tunesien, Türkei, Uruguay und Vatikan. Jedoch die Besucher, die aus folgenden Länder kommen: Deutschland, Angola, Armenien, Bulgarien, Kap Verde, Kamerun, China, Elfenbeinküste, Kroatien, Kuba, Ägypten, El Salvador, Slowakei, Gabun, Guatemala, Guyana, Guyana Bissau, Honduras, Hong Kong, Indien, Mosambik, Dominikanische Republik, Tschechische Republik, Rumänien, Russland, Sao Tome and Prince, Senegal und Vietnam, müssen das Visum in ihren eigenen Ländern beantragen.
Reisende aus Venezuela können sich 60 Tage lang im Land aufhalten, ohne das ein Visum notwendig ist.
Den Geschäftsreisenden, die Inhaber eines normalen Reisepasses sind, ist der Eintritt und Aufenthalt in Brasilien bis 90 Tage ohne Visum genehmigt wenn sie aus folgenden Länder kommen: Südafrika, Deutschland, Argentinien, Österreich, Belgien, Chile, Kolumbien, Südkorea, Costa Rica, Dänemark, Equador, Slowenien, Spanien, Philippinen, Finnland, Frankreich, Großbritannien/Vereinigtes Königreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Island, Israel, Italien, Luxemburg, Marokko, Mexiko, Monaco, Norwegen, Neuseeland, Malta, Niederlande/Holland, Paraguay, Peru, Polen, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Surinam, Thailand, Trinidad und Tobago, Tunesien, Türkei, Uruguay und Vatikan. Falls sie jedoch aus folgenden Länder kommen: Albanien, Andorra, Angola, Armenien, Bahamas, Barbados, Bolivien, Bulgarien, Kap Verde, Kamerun, China, Elfenbeinküste, Kroatien, Kuba, Ägypten, El Salvador, Slowakei, Gabun, Guatemala, Guyana, Guyana Bissau, Honduras, Hong Kong, Indien, Lichtenstein, Malaysia, Mosambik, Namibien, Panama, Dominikanische Republik, Tschechische Republik, Rumänien, Russland, Sao Tome and Prince, Senegal, Ukraine, Venezuela und Vietnam, müssen sie das Visum in ihren Heimatländer vor der Abreise beantragen.
Einige Länder pflegen keine diplomatische Beziehungen mit Brasilien. Aus diesem Grunde werden die amtlichen und diplomatischen Reisepässe nicht anerkannt und das Visum wird nur für Urlaubsreisende oder Geschäftsreisende unter brasilianischem “laissez-passer” genehmigt. Die betroffenen Länder sind: Butan, Zentralafrikanische Republik und Taiwan.
Für folgende aufgezählte Länder muß das Visumsantrags-Formular vor der Abreise im Heimatland unbedingt - unabhängig von der Art des Reisepasses und der Reiseabsicht - ausgefüllt werden: Afghanistan, Antigua und Barbuda, Saudi-Arabien, Argelien, Australien, Aserbaidschan, Bangladesh, Bahrain, Belarus, Belize, Benin, Bosnien, Botswana, Brunei, Burkina Faso, Burundi, Kambodscha, Kanada, Qatar, Kasachstan, Tschad, Zypern, Singapur, Komoren, Kongo, Demokratische Republik Kongo, Cook-Inseln, Nordkorea, Djibuti, Dominika, Arabische Emirate, Eritrea, Vereinigte Staaten, Estland, Äthiopien, Fidschi-Inseln, Gambia Ghana, Georgien, Granada, Guinea, Äquatorialguinea, Haiti, Yemen, Indonesien, Iran, Irak, Jugoslawien/Serbien und Montenegro, Jamaika, Japan, Jordanien, Kiribati-Inseln, Kuwait, Laos, Lesotho, Lettland, Libanon, Liberien, Lybien, Litauen, Macao, Mazedonien, Madagaskar, Malawi, Maldiven, Mali, Malta, Marianas-Inseln, Marshall-Inseln, Mauritius-Inseln, Mauretanien, Mikronesien, Moldawien, Mongolei, Myanmar/Birmanien, Nauru, Nepal, Nicaragua, Niger, Nigerien, Oman, Palestinensische Autonomiegebiete, Papua Neuguinea, Pakistan, Kenia, Kirgisistan, Ruanda, Salomon-Inseln, Samoa, Santa Lucia, St Kitts und Nevis, St Vincent und die Grenadinen, Sierra Leone, Seychellen, Syrien, Somalien, Sri Lanka, Swasiland, Sudan, Tadschikistan, Tanzanien, Timor Ost, Togo, Tonga, Turkmenistan, Tuvalu-Inseln, Uganda, Usbekistan, Vanuatu, Zambia und Zimbabwe.
Im Zweifelsfalle über das Erhalten und die Beantragung eines Visums für Einreise in Brasilien wenden Sie sich bitte an das nächste brasilianische Konsulat.